164 F 1305/19

Hier kannst Du meine Korrespondenz mit dem Aktenzeichen 164 F 1305/19 beim Familiengericht des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verfolgen.

Ein Aktenzeichen könne gar nicht korrespondieren? Weit gefehlt! Ein Aktenzeichen steht nicht nur für eine geordnete Ablage von Schriftstücken: Sowie sich nämlich Organe der Rechtspflege mit den zur Akte gehörigen Schriftstücken in stereotypenaffiner Intelligenz bei weitgehender Empfindungslosigkeit nähern, lagern sie ihre Empathiefähigkeit, ihr Gewissen und ihre Bereitschaft zur Neuvernetzung von Tatsachen zwischenzeitlich unter dem Aktenzeichen ab, wodurch dieses dann lebendig wird und solange mit interessierten Menschen kommunizieren kann, wie sich der Umgang mit den Schriftstücken unter Ausschluss besagter menschlicher Regungen gestaltet.

Aber was steckt dahinter? Warum soll gerade das Aktenzeichen anstelle der beteiligten Organe der Rechtspflege empathisch, neugierig und unvoreingenommen sein? Es gibt eine ganz einfache Erklärung dafür (ohne Garantie, dass sie stimmt): Die Streitparteien müssen an den Punkt zurückkehren, an dem sie ihre Kompromissfähigkeit aufgegeben haben, damit sie einen neuerlichen Versuch machen können, den Konflikt eigenhändig mithin außergerichtlich beizulegen.

Wenn das so stimmte, dann bestünde die Aufgabe des Aktenzeichens darin – quasi als pinocchionesque Variante der Narrenfigur –, einen oder bestenfalls alle Streitenden jeweils in einen Prozess der Selbstreflexion zu verwickeln und so Schritt für Schritt an besagten neuralgischen Punkt zurückzuführen. Das ist etwas, was von den Organen der Rechtspflege selbst offenbar nicht erwartet werden kann, führen sie den Streitenden – durch anhaltendes Ping-Pong mit quartalslangen Pausen – doch vielmehr vor Augen, wie zwecklos ein Streit ohne Bewegung in der eigenen Position ist und was am Ende droht, wenn man sich nicht aufeinander zu bewegt: Ewiges Schmoren in der Hölle der Wiedervorlage.

Viel Spaß beim Lesen!

21.02.2020

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